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   RFH, 22.12.1937 - VI 87/37   

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https://dejure.org/1937,25
RFH, 22.12.1937 - VI 87/37 (https://dejure.org/1937,25)
RFH, Entscheidung vom 22.12.1937 - VI 87/37 (https://dejure.org/1937,25)
RFH, Entscheidung vom 22. Dezember 1937 - VI 87/37 (https://dejure.org/1937,25)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 28.02.1961 - I 25/61 U

    Begriff des Unternehmers eines Gewerbebetriebes - Steuerrechtliche Stellung eines

    Nach dem Urteil des Reichsfinanzhofs VI 87/37 vom 22. Dezember 1937 (RStBl 1938 S. 77, Slg. Bd. 43 S. 43) sei der Erbe trotz eines Nutznießungsrechts der Mutter als Mitunternehmer des Betriebs anzusehen.

    Die tatsächlichen Verhältnisse liegen hier anders als in dem vom Finanzgericht zitierten Urteil VI 87/37 vom 22. Dezember 1937 (a.a.O.), in dem der Reichsfinanzhof vom Bestehen eines Reingewinn-Vermächtnisses in der Ausgestaltung des § 1655 BGB a. F. ausging.

  • FG Hessen, 28.11.2006 - 1 K 3292/05

    Bewertungsabschlag für die Übertragung eines Mitunternehmeranteils

    Mitunternehmerrisiko findet seinen Ausdruck durch die Beteiligung am Gewinn und insbesondere am Verlust der Gesellschaft (vgl. BFH, Urteil vom 01.03.1994 VIII R 35/92, BStBl II 1995, 241 unter Bezug auf das Urteil des Reichsfinanzhofs vom 22.12.1937 VI 87/37, Reichssteuerblatt 1938, 77).
  • BFH, 07.02.1973 - I R 215/72

    Kosten eines Zivilprozesses - Nießbraucher - Gewinnbezugsrecht - OHG-Anteil -

    Der Senat hat dargelegt, daß die aufgrund dieses Rechts vom Kläger erzielten Einkünfte solche aus Gewerbebetrieb nach § 2 Abs. 3 Nr. 2, § 15 Nr. 2 EStG seien (vgl. Urteil des RFH vom 22. Dezember 1937 VI 87/37, RStBl 1938, 77; Herrmann-Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 15 EStG Anm. 27 h; Littmann, Das Einkommensteuerrecht, 9. Aufl. -- inzwischen 10. Aufl. -- § 15 Anm. 83), daß der Kläger seine Einkünfte gemeinschaftlich mit den Gesellschaftern der OHG erzielt habe und daß daher sämtliche Einkünfte nach § 215 Abs. 2 AO einheitlich und gesondert festzustellen seien.
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